Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten von der Grundversicherung der Krankenkasse (nach Abzug der Jahresfranchise und des Selbstbehalts) und vom Wohnsitzkanton übernommen.
Der Klientenanteil beträgt maximal Fr.15.35 pro Tag an dem ein Besuch stattfindet. Bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen kann dieser Betrag bei der Ausgleichskasse zurückgefordert werden.
Ohne ärztliche Verordnung beträgt der Tarif Fr. 120.-/h